Energieausweis: Transparenz und Effizienz für Ihre Immobilie.

Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess der Erstellung oder Beschaffung des Energieausweises. Gemeinsam mit qualifizierten Energieberatern und Sachverständigen sorge ich dafür, dass der Ausweis korrekt und vollständig erstellt wird. Dabei stelle ich sicher, dass alle relevanten Daten erfasst werden und der Energieausweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Der Energieausweis gibt Ihnen und potenziellen Käufern einen klaren Überblick über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Er enthält wesentliche Informationen wie den Energieverbrauchsausweis oder den Energiebedarfsausweis, der detaillierte Angaben zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes darstellt.

Diese Informationen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Bewertung der Immobilie. Ein transparenter und gut aufbereiteter Energieausweis kann nicht nur den Wert Ihrer Immobilie steigern, sondern auch das Vertrauen potenzieller Käufer stärken.

Neben der Beschaffung des Energieausweises unterstütze ich Sie auch bei der Interpretation der darin enthaltenen Informationen. Ich erkläre Ihnen die Ergebnisse verständlich und zeige auf, wie Sie mögliche Schwächen im Energieverbrauch verbessern können. 

Vertrauen Sie auf meine Expertise, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilie alle erforderlichen energetischen Informationen korrekt präsentiert und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.

Ihr Weg zum rechtssicheren Energieausweis und Sanierungsfahrplan – einfach & schnell.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen meiner Kunden.

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Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten geprägt. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem technischen Gutachten, das den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik bewertet und einen theoretischen Energiebedarf errechnet.

Welchen Ausweis benötige ich?

Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder das Haus durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Wer muss den Energieauasweis bezahlen?

Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, was meist der Eigentümer der Immobilie ist. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist es Aufgabe des Hausverwalters, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Haus vorzuhalten, und die Kosten werden von allen Eigentümern anteilig getragen.

Brauche ich einen Energieausweis auch dann, wenn ich eine Wohnung verkaufen möchte?

Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis wird jedoch nicht spezifisch für eine einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und dem Verkauf einer Dachgeschosswohnung im selben Gebäude jeweils derselbe Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in beiden Wohnungen sehr unterschiedlich sein kann.

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In der Zusammenarbeit mit mir können Sie sich auf Transparenz, Professionalität und eine diskrete Handhabung aller Angelegenheiten verlassen.

MATTHIAS PFEIFER

Immobilienmakler

+49 (0)176 3444 4447 matthias@pfeifer-immobilien.de

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